Die Massnahmen fallen je nach Kanton unterschiedlich aus. Prinzipiell gilt das vom Bundesrat am 18. Juli 1918 beschlossene Versammlungsverbot. Teilweise werden Schulen geschlossen. Die Bevölkerung ist angehalten, zu Hause auf Sauberkeit zu achten. Kranke werden gebeten, das Haus nicht zu verlassen und in Wirtshäusern dürfen nur gesunde Personen arbeiten.