Anzeigepflicht

Am 11. Oktober 1918 weitet der Bundesrat das “Bundesgesetz betreffend Massnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien” von 1886 aus. Neu müssen Ärzte Fälle der Spanischen Grippe unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Rechteinhaber:
SBB Historic

Rechte:
gemeinfrei