Bundesbeiträge

Am 19. November 1918 beschliesst der Bundesrat einen Teil der Kosten mitzutragen, die durch die Notfallmassnahmen verursacht worden sind. Zudem sollen diejenigen Personen entschädigt werden, die durch Betriebsschliessungen oder aufgrund des Veranstaltungsverbots “brotlos” geworden sind.

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